
(31.01.2026)
Geschwindigkeitsbegrenzung
im Bereich der Grundschule?
In Anlehnung des Erlasses
zur Schulwegsicherung hatte die Gemeinde im Jahr 2021 die
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h im Bereich der Grundschule
beantragt. Dieser Antrag wurde damals aufgrund fehlender
Voraussetzungen abgelehnt.
Die Gemeinde möchte dieses Thema erneut aufgreifen.
Die 2024 in Kraft getretene Änderung der
Straßenverkehrsordnung schafft zusätzliche
Handlungsspielräume für verkehrliche
Maßnahmen. Konkret wurden u.a. weitere Möglichkeiten
bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30
innerorts beschlossen. Hierzu gehören sogenannte
Lückenschlüsse zwischen zwei schon vorhandenen
Tempo-30-Strecken sowie weitere Ergänzungen der Ausnahmen nach
§ 45 Abs. 9 Satz 6 StVO. Genannt werden hier nun auch
unmittelbare Bereiche von
Die Hundesteuer
wird ab 1.
Januar 2026 von 24 EUR auf 30 EUR/Jahr erhöht.