8. Sitzung am 27. Februar 2017 (19.30 Uhr Feuerwehrgerätehaus)

Das Wesentliche aus der Sitzung:




7. Sitzung am 14. November 2016 (19.30 Uhr Gildehus) 

Das Wesentliche aus der Sitzung:

  • Zustand der Straße Wehrbergallee
Mit einem Schreiben an die Amtsverwaltung hat ein Anwohner der Wehrbergallee auf den teilweise schlechten Zustand der Straße und der damit verbundenen Unfallgefahr hingewiesen.
Zwischenzeitlich ist eine Begehung und Beseitigung der gröbsten Mängel erfolgt. Angesicht der aktuell knappen Haushaltsmittel war eine umfassendere Reparatur nicht möglich.
Allerdings wird für 2017 mehr Geld zur Verfügung stehen, so dass auch andere reparturbedürftige Straßen in Angriff genommen werden können.
Eine mit einer Kostenschätzung verbundene Bestandsaufnahme ist bereits erfolgt.

  • Zustand der Spielplätze
Eine Sicherheitsüberprüfung aller Spielplätze in der Gemeinde hat einige (kleine) Mängel ans Tageslicht gebracht.
Bis auf einen Vandalismusschaden handelt es sich um normalen Verschleiß.
Der Spielplatz in Sophienhof wurde in der Vergangenheit kaum genutzt, so dass über einen Rückbau nachgedacht wurde. Auf dem Spielplatz am Gildehus soll eine Doppelschaukel installiert werden.
  • Baumpflege in der Gemeinde
Einer der "alten" Ahornbäume in der Wehrbergallee ist nahezu vertrocknet und muss beseitigt werden. Hieran ist das Denkmalamt zu beteiligen.
"Am Wiesengrund" ist teilweise die Straßenbeleuchtung zugewachsen.

  • Antrag der BLS auf Änderung der Ausbaubeitragssatzung
Viele Gemeinden sind klamm, ihre Straßen marode. Regelmäßig wird über wütende Bürger berichtet, die vereinzelt schon mit einer hohen fünfstellige Euro-Summe als Straßenausbaubeitrag zur Kasse gebeten wurden.
In Schleswig-Holstein wird diese Vorgehensweise über das Kommunalabgabengesetz (KAG) geregelt. Danach müssen Gemeinden bei Straßenmaßnahmen mindestens 15 Prozent der Kosten selbst finanzieren - im Umkehrschluss können sie sich also max. 85 Prozent vom Anlieger holen.
In den jeweiligen Satzungen "verkauft" man diese Umlagen dann als "Vorteilsregelung".
In der Gemeinde Schellhorn sind es aktuell u.a.:
  • 75% bei Anliegerstraßen,
  • 40% bei Haupterschließungsstraßen und
  • 20% bei Hauptverkehrsstraßen.
Um die möglichen Belastungen für betroffene Anlieger zu verringern, hat sich die Fraktion der BLS ausgiebig mit der aktuellen Satzung befasst und u.a. folgende wesentliche Änderungen erarbeitet:
  • Bei Anliegerstraßen sollten 55% und bei Haupterschließungsstraßen 25% der umlagerfähigen Kosten erhoben werden.
  • Die bisher unterschiedlichen Sätze für Radwege, Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege sollten zu einer Position zusammengefasst werden.
  • Die Straßen "Schaar", "Trenter Weg" und "Wehrbergallee" sollten entsprechend den tatsächlichen Nutzungsverhältnissen eingestuft werden.
  • Für die Straßen "Am Berg", "Klinkredder" und "Theodor-Heuss-Weg" wären besondere Regelungen zu treffen.
  • Redaktionelle Mängel sind undedingt zu beseitigen (z.B. fehlerhafte Querverweise).
Nach Auffassung der BLS verstoßen die Änderungsvorschläge nicht gegen höherrangiges Recht.
Angesichts der gerade abgeschlossenen Petition, der Landtag möge sich mit einer Abschaffung dieser Ausbaubeiträge befassen, wurde dieser TOP zunächst vertagt. Inwieweit die Gemeidevertretung in ihrer nächsten Sitzung (17.11.) diesen TOP behandelt, wird man abwarten müssen.

  • Anschaffung von Atemschutzgeräten (Feuerwehr)
Aus wirtschaftlichen Gründen sollen die erforderlichen sechs Atemschutzgeräte "in einem Rutsch" beschafft werden. Die ausgemusterten Geräte sollen an den Hersteller zurück gegeben werden.


6. Sitzung am 29. Februar 2016 (19.30 Uhr Feuerwehrhaus)

geplante Tagesordnung (Auszug):

(über diese Sitzung liegen keine Infos vor)