Aus dem Strategieausschuss (ab 13. Sitzung)

(1. bis 12. Sitzung: hier)

18. Sitzung am 7. März 2018

Aus der Sitzung

B-Plan 16 (Plöner Landstraße/Am Wiesengrund/Zur Schönen Aussicht
    hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorgeschlagene Baugrenze im Einmündungsbreich "Am Wiesengrund" in die "Plöner Landstraße" großzügiger festzulegen. Der Eigentümer hätte mehr Spielraum.
Außerdem sollte festgelegt werden, dass das Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern sei.
Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird die gemeindevertretung am 13. März fassen.

Vereinfachte Überprüfung des Lärmaktionsplanes    
Der im Jahre 2013 beschlossene Lärmaktionsplan soll fortgeschrieben werden.
Nach Auffassung des Ausschusses sind keine Änderungen eingetreten


Jahresrechnung 2017

Das Haushaltsjahr 2017 kann abgeschlossen werden. Letztendlich waren 3.101 EUR für über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben zu bewilligen.
Im Abschlussergebnis ist eine Zuführung an die allgemeine Rücklage i.H.v. 308.003 EUR enthalten. Diese betrug demnach am 31.12.2017 418.043 EUR

Verlängerung eines Kommunaldarlehens mit Tilgungserhöhung
Der Ausschuss schlägt vor, die Tilgung für ein darlehen bei der Deutschen Genossenschfts-Hypothekenbank ab 2019 auf jährlich 6% zu erhöhen.
Damit wäre das Darlehen zum 30. Juni 2014 komplett getilgt.


Verschiedenes


17. Sitzung am 1. November 2017

Geplante Tagesordnung


16. Sitzung am 24.Mai 2017

 Aus der Sitzung

B-Plan 16 - "Plöner Landtraße / Am Wiesengrund / Zur Schönen Aussicht"
In der Sitzung am 3. November hatte der Ausschuss sich erstmals mit der Bebauung im vorgenannten Bereich befasst.
Zwischenzeitlich hatte der Planer einen ersten Vorschlag erarbeitet und diesen am 15. Mai in einer ersten Info-Veranstaltung den betroffenen Anwohner vorgestellt und die rechtlichen Bedingungen erläutert.
Mit der jetzt angestebten Planung soll der Vorgabe der Landesbauplanung Rechnung getragen werden, vor einer weiteren "Versiegelung" im Außenbereich zunächst eine Innenraumverdichtung zu prüfen.
Hierzu bietet das vom künftigen B-Plan 16 erfasste Areal optimale Möglichkeiten. Eine Nachverdichtung von acht bis max. 18 Wohneinheiten ist hier möglich - sofern die Eigentümer dieses denn wollen.
Eines wurde deutlich hervorgehoben: Niemand wird gezwungen werden, ggf. Baumaßnahmen ergreifen zu müssen; der Bestandsschutz bleibt erhalten. Es wird lediglich dargestellt, wie eine weitere Entwicklung in diesem Bereich aussehen kann. Die planungsrechtlichen Vorgaben sollen auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben (max. Bauhöhe über N.N.; Grundflächenzahl, max. Dachneigung, Traufenhöhe sowie eine angemessene Zahl an Stellplätzen/Wohneinheit).
Nach Auffassung des Planers erfahren die Grundstücke durch diese liberale Planung eine nicht unerhebliche Aufwertung.
Erschließungsstraßen sind bisher nicht vorgesehen. Die Zuwegung/Erschließung sollen die Eigentümer über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte selbst regeln.
Im Ausschuss fand die Päsentation Zustimmung. Eine weitere Behandlung steht auf der Tagesordnung der nächten Sitzung der Gemeindevertretung (7.6.). Weiterhin ist noch vor der Sommerpause eine Bürgerbeteiligung vorgesehen.

Jahresrechnung 2016
Das Haushaltsjahr 2016 konnte endgültig abgerechnet werden.
Im Abschlussergebnis ist eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage i.H.v. rd. 104 TEUR enthalten. Ursprünglich geplant war eine Entnahme von rd. 202 TEUR.
Außerdem brauchte ein vorgesehenes innere Darlehen i.H.v. rd. 62 TEUR nicht aufgenommen werden.



15. Sitzung am 21. Februar 2017 (19.30, Landhaus Schellhorn)

 Aus der Sitzung

Das Ergbnis dieser Sitzung ist kurz zusammengefasst. Sie dauerte gerade einmal 30 Minuten.

Den Anträgen auf Befreiung von Festsetzungen in den B-Plänen 1 und 14 wurde stattgegeben. Die Voraussetzungen gem. § 31(2) BauGB sahen die Ausschussmitglieder als gegeben an.
Auch dem Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan 16 wurde zugestimmt.
Somit konnte für den Bauherrn im Bereich des B-Planes 14 das Problem des doch teilweise sehr hügeligen Geländes entschärft werden und im "Zum Ehrenhain" (B-Plan 1) kann durch Überschreiten der Baulinie ein Doppelhaus entstehen.
Bezüglich des neuen B-Planes 16  siehe 14. Sitzung am 3. November 2016.

14. Sitzung am 3. November 2016 (19.30, Gildehus)

Aus der Sitzung

Antrag auf Aufstellung eines B-Planes (Plöner Landstraße - Am Wiesengrund - Zur Schönen Aussicht)
Ein Anwohner hat den Antrag gestellt, für diesen bisher nicht überplanten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu beschließen.
Nach vorangegangenen Gesprächen mit einem Planer und nach eingehender Diskussion im Ausschuss schlägt dieser der Gemeindevertretung vor, in einem ersten Schritt die aktuelle Innenbereichssatzung fortzuschreiben und anschließend die Bauleitplanung in Form eines einfachen Bebauungsplanes einzuleiten. Die von dieser möglichen Planung betroffenen Anlieger werden in ihrer weiteren Gestaltungsfreiheit nicht eingeschränkt - vielmehr ist eine Aufwertung ihrer Grundstücke zu erwarten.
Die Kosten sollen - mit Ausnahme für die Fortschreibung der Innenbereichssatzung - vom Antragsteller getragen werden.
Wegen des vereinfachten Verfahrens ist mit einem Abschluss des Verfahrens noch in 2017 zu rechnen.

Überörtliche Prüfung für die Jahre 2010 - 2014
Das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Plön hat für den o.a. Zeitraum eine Prüfung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden durchgeführt.
Die für unsere Gemeinde wichtigste Feststellung ist, dass sich an Hand der ausgewählten Stichproben keine Beanstandungen ergeben haben. Jedoch enthält der Bericht Anregungen - insbesondere zur Verbesserung der Einnahmesituation - über die man zumindest einmal nachdenken sollte. Im Wesentlichen:

Schulverband Preetz-Stadt und -Land, Vermögensauseinandersetzung
Nachdem die Vermögensauseinandersetzung auf der Basis eines PwC-Gutachtens abgeschlossen ist, wird die Gemeinde in den sauren Apfel beißen und an die Stadt Preetz rd. 200.000 EUR  überweisen müssen.
Für ein bürgerliches Mitglied des Ausschusses hat diese Angelegenheit allerdings einen bitteren Beigeschmack. Ein von den Gemeinden Schellhorn und Lehmkuhlen in Auftrag gegebenes Gutachten, die sachgerechte Aufteilung eines bestimmten Bilanzpostens nochmals zu untersuchen, kommt zu dem Ergebnis, dass auch andere juristisch korrekte Verteilungsformen der Vermögensauseinandersetzung möglich gewesen wären. Diese seien aber seinerzeit nicht vereinbart worden.
"Bösartige Zungen" könnten jetzt behaupten, die Beratung seitens der Kommunalaufsicht bzw. der Amtsverwaltung sei nicht gerade optimal gewesen und dadurch zumindest fahrlässig ein finanzieller Schaden zum Nachteil der betroffenen Gemeinde herbeigeführt worden.
Ein Urteil hierzu muss sich jeder Einzelne bilden. In der Presse gab es hierzu in der jüngsten Vergangenheit reichlich Diskussionsstoff.
Fakt ist, dass diese beiden Gemeinden Gebäude "geerbt" haben, die mit einem hohen sechsstelligen Betrag saniert werden müssen.

2. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Die im 2. Nachtragshaushalt ausgewiesen Änderungen sind im Wesentlichen auf im Verlauf der Haushaltsjahres tatsächlich und somit von der ursprüngliche Planung abweichend entstandene Kosten zurückzuführen. Die "dicksten" Einzelpositionen im Verwaltungshaushalt sind Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer i.H.v. rd. 18.000 EUR und Einsparung bei den Stromkosten für die Straßenbeleuchtung von rd. 3.000 EUR.

Haushaltssatzung 2017
Die Diskussion zu diesem TOP drehte sich im Wesentlichen um die Kosten für dringend anstehende Straßensanierungsmaßnahmen.
Die im Haushaltsansatz ausgewiesenen 30.000 EUR wurden von einigen Ausschussmitgliedern als zu gering angesehen. Eine Straßenbegehung seitens des Projektausschusses hat eine erhebliche Anzahl an Schadstellen zu Tage gebracht, für dessen Beseitigung geschätzte 100.000 EUR erforderlich werden. Eine Bestandsaufnahme soll umgehend unter Mitwirkung eines Sachverständigen erfolgen.
Damit für die Reparaturmaßnahmen mehr Geld zur Verfügung steht, hat der Ausschuss bei einigen Ansätzen im Verwaltungshaushalt Änderungsvorschläge erarbeitet, wobei insbesondere die Kosten für die Neubeschaffung der Schutzbekleidung bei der Feuerwehr in die "Schusslinie" gerieten. Abschließend konnte aber auch hier mit dem Wehrführer eine Einigung herbeigeführt werden.
Letztendlich konnten anhand dieser "Giftliste" rd. 53.500 EUR "zusammengekratzt" werden.
Abweichend von der Haushaltssatzug für 2017 schlägt der Ausschuss vor, die Grundsteuern A und B nicht auf 325% sondern auf 335% zu erhöhen.




13. Sitzung am 11. Juli 2016 (19.30 Uhr Feuerwehrgerätehaus)

Aus der Sitzung

Allgemeines
Die Beschlüsse dieser Strategieausschusssitzung sind wegen nicht eingehaltener Bekanntgabefrist zunächst schwebend unwirksam.
Spätestens mit den Beschlüssen der Gemeindevertretung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten dieser Sitzung werden die Beschlüsse wirksam.
Der Bürgermeister hat dieses Missgeschick auf "seine Kappe" genommen.

1. Nachtragshaushalt 2016
Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhen sich um jeweils 19.400 EUR, bei Vermögenshaushalt beträgt die Erhöhung 284.300 EUR.
Im Verwaltungshaushalt schlagen insbesondere geringere Einnahmen bzw. höhere Ausgaben beim Kindergarten und bei der Kinderkrippe zu Buche. Positiv wirken sich die Einnahmen bei den Konzessionsabgaben aus.
Um den Verwaltungshaushalt auszugleichen, müssen 14.000 EUR vom Vermögenshaushalt zugeführt werden.
Im Vermögenshaushalt müssen für den zu zahlenden Ausgleichsbetrag auf Grund der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Auflösung des Schulverbandes 200.800 EUR bereitgestellt werden.
Weitere 68.000 EUR werden voraussichtlich für die Erneuerung einer Regenwasserleitung im Ehrenhain fällig.
Um den Gesamthaushalt auszugleichen, muss die Rücklage vollständig aufgelöst und ein inneres Darlehen in Höhe von 86.600 EUR aufgenommen werden.
D. Karsten, bürgerliches Mitglied des Ausschusses, gab zu Bedenken, dass nach den ihm vorliegenden Informationen nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden seien, die Begründetheit des hohen Ausgleichbetrages (wg. Schulverband) zu überprüfen.
Die Information des Ausschussvorsitzenden, eine Kanzlei sei diesbezüglich beauftragt worden und zu dem Ergenis gekommen, "man hätte es so oder so machen können" aber das Ergebnis wäre wohl gleich gewesen, war nicht gerade hilfreich.
Die Haushaltslage insgesamt wird vom Bürgermeister mit dem Hinweis auf den noch "freien Finanzspielraum" (gem. HH-Plan 2016: rd. 100 EUR/Einwohner) noch nicht als angespannt angesehen. Er geht davon aus, dass das innere Darlehen bereits im folgenden Haushaltsjahr getilgt werden könne.
Abstimmung: 4 x ja; 1 x nein.

Oberflächenentwässerung in der Straße "Zum Ehrenhain"
Ein seit vielen Jahrzehnten in der Senke zwischen der Wehrbergallee und dem Ehrenhain verlaufender Kanal zur Oberflächenentwässerung der anliegenden Grundstücke bereitet am unteren Ende des Ehrenhains Probleme. Über diese private Regenwasserleitung wurde bisher das Drainagewasser in das gemeindliche Regenrückhaltebecken eingeleitet. Wo genau dieser letzte Abschnitt der Leitung verläuft, ist nicht mehr feststellbar.
Spülversuche, Verfilmung und teilweise Erneuerung im Bereich des Rückhaltebeckens waren erfolglos. Außerplanmäßige Kosten hierfür bereits rd. 15.500 EUR.
Der Ausschuss schlägt der Gemeindevertretung als wirtschaftlichste Lösung vor, das anfallende Drainagewasser im unteren Bereich des Ehrenhains an den Oberfllächenwasserkanal anzuschließen. Eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde liegt bereits vor.
Haushaltsmittel werden im Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: 5 x ja

Überlegungen zur Fortsetzung der Bauleitplanung
Im April d. J. hatten der Strategieausschuss und die Gemeindevertretung diesbezüglich Überlegungen angestellt und das Amt gebeten eine Vorabstimmung mit dem Kreis Plön herbeizuführen.
In einem zwischenzeitlich erfolgten Gespräch wurden starke Bedenken des Kreises vorgetragen, die u.a. mit dem Landschaftsschutz und der Außenbereichssituation begründet wurden.
Vielmehr wurde vorgeschlagen, die Planungen im Bereich "Schwebstöcken" weiter zu verfolgen.
Der Ausschuss nahm diese Informationen zur Kenntnis; ein Beschluss wurde nicht gefasst.

Sonstiges
Der Bürgermeister informierte über den Sachstand Glasfaserausbau.
Sobald die "Deutsche Glasfaser" vertraglichen Änderungswünschen der Gemeinde zugestimmt hat, soll der Vertrag umgehend geschlossen werden.
Parallel wird die "Deutsche Telekom" die Kabelverzweiger im Gemeindebereich für der Vektoringverfahren ertüchtigen.