18. Sitzung am 7. März 2018
Aus der Sitzung
B-Plan 16 (Plöner Landstraße/Am Wiesengrund/Zur Schönen Aussicht
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die vorgeschlagene
Baugrenze im Einmündungsbreich "Am Wiesengrund" in die
"Plöner Landstraße" großzügiger festzulegen. Der
Eigentümer hätte mehr Spielraum.
Außerdem sollte festgelegt werden, dass das Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern sei.
Den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wird die gemeindevertretung am 13. März fassen.
Vereinfachte Überprüfung des Lärmaktionsplanes
Der im Jahre 2013 beschlossene Lärmaktionsplan soll fortgeschrieben werden.
Nach Auffassung des Ausschusses sind keine Änderungen eingetreten
Jahresrechnung 2017
Das Haushaltsjahr 2017 kann abgeschlossen werden. Letztendlich
waren 3.101 EUR für über- bzw.
außerplanmäßige Ausgaben zu bewilligen.
Im Abschlussergebnis ist eine Zuführung an die allgemeine
Rücklage i.H.v. 308.003 EUR enthalten. Diese betrug demnach am
31.12.2017 418.043 EUR
Verlängerung eines Kommunaldarlehens mit Tilgungserhöhung
Der Ausschuss schlägt vor, die Tilgung für ein
darlehen bei der Deutschen Genossenschfts-Hypothekenbank ab 2019 auf
jährlich 6% zu erhöhen.
Damit wäre das Darlehen zum 30. Juni 2014 komplett getilgt.
Verschiedenes
- Es werden Schöffen für die Amtszeit 2016 - 2023 gesucht.
Interessenten können sich an das Amt Preetz-Land wenden.
- Für die anstehende Kommunalwahl werden händeringend Wahlhelfer gesucht.
Von den bereits angeschriebenen Personen hat es reihenweise Absagen gegeben
17. Sitzung am 1. November 2017
Geplante Tagesordnung
- Glasfaserausbau in der Gemeinde
hier: Ortsteile Freudenholm und Sohienhof
- Förderegion Kiel und Umland
hier: Kooperationsvereinbarung
- 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
- Haushaltssatzung 2018
- Übertragung von Entscheidungsbefugnissen nach § 27 (1) Gemeindeordnung
- Neufassung über die Erhebung der Hundesteuer
16. Sitzung am 24.Mai 2017
Aus der Sitzung
B-Plan 16 - "Plöner Landtraße / Am Wiesengrund / Zur Schönen Aussicht"
In der Sitzung am 3. November hatte der Ausschuss sich erstmals mit der Bebauung im vorgenannten Bereich befasst.
Zwischenzeitlich hatte der Planer einen ersten Vorschlag erarbeitet und
diesen am 15. Mai in einer ersten Info-Veranstaltung den betroffenen Anwohner vorgestellt und die
rechtlichen Bedingungen erläutert.
Mit der jetzt angestebten Planung soll der Vorgabe der Landesbauplanung
Rechnung getragen werden, vor einer weiteren "Versiegelung" im
Außenbereich zunächst eine Innenraumverdichtung zu
prüfen.
Hierzu bietet das vom künftigen B-Plan 16 erfasste Areal optimale
Möglichkeiten. Eine Nachverdichtung von acht bis max. 18
Wohneinheiten ist hier möglich - sofern die Eigentümer dieses
denn wollen.
Eines wurde deutlich hervorgehoben: Niemand wird gezwungen werden, ggf.
Baumaßnahmen ergreifen zu müssen; der Bestandsschutz bleibt
erhalten. Es wird lediglich dargestellt, wie eine weitere Entwicklung
in diesem Bereich aussehen kann. Die planungsrechtlichen Vorgaben
sollen auf ein Mindestmaß begrenzt bleiben (max. Bauhöhe
über N.N.; Grundflächenzahl, max. Dachneigung,
Traufenhöhe sowie eine angemessene Zahl an
Stellplätzen/Wohneinheit).
Nach Auffassung des Planers erfahren die Grundstücke durch diese liberale Planung eine nicht unerhebliche Aufwertung.
Erschließungsstraßen sind bisher nicht vorgesehen. Die
Zuwegung/Erschließung sollen die Eigentümer über Geh-,
Fahr- und Leitungsrechte selbst regeln.
Im Ausschuss fand die Päsentation Zustimmung. Eine weitere
Behandlung steht auf der Tagesordnung der nächten Sitzung der
Gemeindevertretung (7.6.). Weiterhin ist noch vor der Sommerpause eine
Bürgerbeteiligung vorgesehen.
Jahresrechnung 2016
Das Haushaltsjahr 2016 konnte endgültig abgerechnet werden.
Im Abschlussergebnis ist eine Entnahme aus der allgemeinen
Rücklage i.H.v. rd. 104 TEUR enthalten. Ursprünglich geplant
war eine Entnahme von rd. 202 TEUR.
Außerdem brauchte ein vorgesehenes innere Darlehen i.H.v. rd. 62 TEUR nicht aufgenommen werden.
15. Sitzung am 21. Februar 2017 (19.30, Landhaus Schellhorn)
Aus der Sitzung
- Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B-Plan 14 - "Verlängerter Tanneneck"
- Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B-Plan 1 - "Zum Ehrenhain"
- Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan 16 - "Plöner Landstraße / Am Wiesengrund / Zur schönen Aussicht"
Das Ergbnis dieser Sitzung ist kurz zusammengefasst. Sie dauerte gerade einmal 30 Minuten.
Den Anträgen auf
Befreiung von Festsetzungen in den B-Plänen 1 und 14 wurde
stattgegeben. Die Voraussetzungen gem. § 31(2) BauGB sahen die
Ausschussmitglieder als gegeben an.
Auch dem Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan 16 wurde zugestimmt.
Somit konnte für den Bauherrn
im Bereich des B-Planes 14 das Problem des doch teilweise sehr
hügeligen Geländes entschärft werden und im "Zum
Ehrenhain" (B-Plan 1) kann durch Überschreiten der Baulinie ein
Doppelhaus entstehen.
Bezüglich des neuen B-Planes 16 siehe 14. Sitzung am 3. November 2016.
14. Sitzung am 3. November 2016 (19.30, Gildehus)