Das Wesentlich aus der Sitzung
EinwohnerfragezeitAngelegenheiten des Projektausschusses
Anmerkung: diese TOPs standen auf der Tagesordnung für die Sitzung am 14.11.
Einwohnerfragezeit
Ein Einwohner fragte wegen der Sanierung des Sportplatzes beim Gildehus
nach. Anlass ist die zunehmende Aktivität der Maulwürfe und
die damit verbundene erhöhte Verletzungsgefahr für die
Sportler.
Der Bürgermeiste sagte zu, sich um die Angelegenheit zu kümmern.
Breitbandausbau in der Gemeinde Schellhorn
Nachdem zunächst ein Markterkundungsverfahren und ein
sich anschließendes Ausschreibungsverfahren
durchgeführt worden
waren, hatte sich als einziges Unternehmen die "Deutsche Telekom" um
eine Teilnahme am Vergabeverfahren beworden - allerdings nicht
für
das gesamte Gemeindegebiet. Mindestens zwei Kabelverzweiger
müßte die Gemeinde auf eigene Kosten
ertüchtigen.
Im September trat unverhofft die "Deutsche Glasfaser" auf den Plan. Dieses Unternehmen
betrachtet Preetz und Schellhorn als ein Erschließungsgebiet
und
bietet an, beide Orte "in einem Rutsch" mit Glasfaser bis ins
Haus (FTTH) zu versorgen, und zwar ohne Inanspruchnahme
öffentlicher Fördermittel. Damit musste das
Bieterverfahren
zwingend ausgesetzt werden. Mehrheitseigner der "DG" ist der
US-Private-Equity-Investor Kohlberg Kravis Roberts & Co (KKR). Die Nachfragebündelung könnte spätestens im
April 2016
beginnen. Unter der Voraussetzung, dass sich mindestens 40% der
Haushalte für die "DG" entscheiden würden,
wird eine
Fertigstellung bis Ende 2017 in Aussicht gestellt. Es wurde
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den
erforderlichen 40% um
das gesamte
Erschließungsgebiet handele.
Mit
dem Thema "Breitbandausbau" hatte sich zeitgleich der
Hauptausschuss der Stadt Preetz befasst. Die erforderlichen
Verträge (Gestattungsvertrag gem. § 68
Telekommunikationsgesetz sowie eine "Grundvereinbarung") sollen von
einem von der Stadt Preetz beauftragen unabgängigen
Sachverständigen auf mögliche "Stolpersteine" geprüft
werden. Sobald das Ergebis vorliegt wird sich die Stadt Preetz
entscheiden. Sollte das Vorhaben keine Zuzstimmung finden, würde
auch die Gemeinde Schellhorn "aussteigen".
Verlegung von Erdkabeln
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Umspannstation am
"Trenter Berg" sollen alle oberirdischen Leitungen bis Ende 2016 als
Erdkabel verlegt werden.
Gegen Kostenbeteiligung können zeitgleich Leerrohre mitverlegt
werden. Hierzu sollen insbesondere Gespräche mit der "Deutschen
Glasfaser" geführt werden um eine Kompatibilität zwischen
deren Leitungsanforderungen und den Leerrohren sicherzusstellen.
Anfrage eines Unternehmens zur Errichtung eines Geschäftsgebäudes
Es liegt eine Anfrage eines IT-Dienstleistungsunternehmens zur Errichtung eines Geschäftshauses vor.
Im Zuge geführter Gespräche zwischen dem Interessenten und
dem Bürgermeister sowie nach einer Ortsbereisung rückte der
Parkplatz "Am Berg" in die engere Wahl. Hierbei handelt es sich um ein
gemeindeeigenes Grundstück und die Parkplätze sind nicht
zweckgebunden.
Die Gemeindevertretung steht
dem Vorhaben positiv gegenüber und wird den Antragssteller
auffordern, weitere Unterlagen vorzulegen.
Errichtung eines Gebäudes für Flüchtlinge
Das Amt Preetz-Land hat mit den Gemeinden Rastorf, Kirchbarkau und
Schellhorn Gespräche über mögliche Grundstücke
für Flüchtlingsunterkünfte geführt. Für
Schellhorn wäre ein Vierfamilienhaus für ca. 30
Personen angedacht. Es sollen jedoch keine Schlichtwohnungen entstehen,
sondern Wohnungen, die langfristig genutzt werden können und
damit später dem privaten Wohnungsmarkt zur Verfügung
stehen.
Wer letztendlich bauen wird - das Amt, die Gemeinde oder ein Privatinvestor - steht noch nicht fest.
Für Schellhorn kommen das gemeindeeigene Grundstück am
"Schwebstöcken" oder eine Fläche im Bereich des
Bebauungplanes 8 in Betracht. Wegen der unproblematischen
Eigentumsverhältnisse wurde das Grundstück am
"Schwebstöcken" favorisiert. Eine Errichtung im Bereich des
B-Planes 8 könnte nach der Erfahrung eines Gemeindevertreters zu
erheblichem Wertverlust der umliegenden Immobilien führen.
Haushaltssatzung
2016
Die wesentlichen Zahlen für das Haushaltsjahr sind unter Haushalt 2016 zusammengefasst.
Für die Veranstaltung "Rocknacht" wurde eine neue Haushaltsstelle
geschaffen. Die Gemeinde wird sich mit 2.500 EUR beteiligen.
Die Hebesätze bei den Grundsteuern werden den
Nivellierungssätzen des Landes angepasst. Die Grundsteuern A und B
erhöhen sich jeweils von 311% auf 319%.
Einige geringe weitere Ausgaben, die bei der Erstellung des
Haushaltsplanes noch nicht bekannt waren, wurden auf Antrag des
Bürgermeisters eingearbeitet (z.B. zusätzliche Kosten
für die Kita, Stromversorgung am Sportplatz, zusätzliche Kosten für die Beschaffung
eines Motorbootes, welches neben Einsätzen der
Feuerwehr Wasserunfällen auch der Segelabteilung der
"Schellhorner Gilde" zur Verfügung stehen könnte).
Für unverhofften Diskussionsbedarf sorgte der Antrag des
"Projektbetreuers Straßen" auf Erhöhung des
Haushaltsansatzes im Verwaltungshaushalt für
die Straßen- und Wegeunterhaltung um 20.000 EUR.
Beispielhaft führte er den aktuell schlechten Straßenzustand
"Zur schönen Aussicht" an. Zur Vermeidung von Folgeschäden
sollten hier umgehend Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der
Bürgermeister sprach sich gegen eine Erhöhung des
Haushaltsansatzes ab - auch ggf. mit der Folge, dass die Straße
unter Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erneuert werden
müsste.
Warum dieser erhöhte Ansatz bei dieser Haushaltsstelle seitens des
Projektausschusses nicht bereits bei den ersten
Haushaltsberatungen eingebracht worden war, wissen wohl nur die
Götter.
Letztendlich wurde der Antrag mehrheilich abgelehnt.
Pers. Anmerkung: Der aufmerksame Zuhörer wird sich hier sicherlich
gefragt haben, ob diese Straße vorsätzlich "auf
Verschleiß" gefahren werden soll? Im Falle einer Erneuerung
könnte es für die betroffenen Eigentümer teuer werden, da sie 75% der umlagefähigen Kosten zu
tragen hätten. Auch andere Gemeindestraßen könnten
betroffen sein. Aus dem Gremium war der Hinweis "das gibt eine
Aufruhr!" zu vernehmen. Ich hatte den Eindruck, dass der
Bürgermeister dieses ohne mit der Wimper zu zucken in Kauf nehmen
würde.
Vielleicht wird man später einmal auf die hier getroffenen Aussagen zurückkommen (müssen)?
Nach den aktuellen Ansätzen werden 12.200 EUR der allg. Rückglage zugeführt werden können, die am 31.12.2016 dann voraussichtlich 146.800 EUR betragen wird.
Vermögensauseinandersetzung mit dem Rechtsnachfolger des Schulverbandes Preetz-Land und-StadtZu beiden Themen wurden die Beschlüsse wurden des Projektausschusses übernommen
Die Gemeindevertretung war mit zwölf Mitgliedern zusammengetreten. Insgesamt waren 6 Zuhörer sowie die Presse anwesend.
Einwohnerfragezeit:
Der Gemeindewehrführer weist auf den
unzureichenden
Zustand an den zwei Wasserentnahmestellen im Gemeindebereich hin.
Anlass für diesen Hinweis war die z.T. problematische
Wasserentnahme während des Brandes am 16.5. im Ortsteil
Scharstorf.
Die wesentlichsten
Bekanntgaben des Bürgermeisters
Abberufung des
Projektausschussvorsitzenden gem. § 40a der Gemeindeordnung
Wegen unterschiedlicher Auffassungen seitens des
Bürgermeisters
bzw. der Amtsverwaltung einerseits und des Projektausschussvorsitzenden
andererseits hinsichtlich der Stellung eines
Projektausschussvorsitzenden als bürgerliches Mitglied hat der
Ausschussvorsitzende über die Fraktion der
"Bürgerliste
Schellhorn", die den Vorsitzenden für diesen Ausschuss stellt,
seine Abwahl auf eigenen Wunsch beantragt.
Der Bürgermeister stellte die Zulässigkeit des
Antrags fest, sah aber dem Grunde nach keinen Abberufungsgrund.
Nachdem der Antrag auch mit den Stimmen der Bürgerliste
abgelehnt
worden war, fragte der Bürgermeister in Richtung der
Bürgerliste, ob es sich bei diesem Antrag um eine
"Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" gehandelt habe.
Dass es hierbei um eine geschickt konstruierte Vertrauensfrage
ging, dürften wohl nicht alle Mitglieder
der Gemeindevertretung registriert haben. Das zeigte schon der geringe
Diskussionsbedarf - jedenfalls kann der Projektausschussvorsitzende
nach dem Abstimmungsergebnis jetzt mit der vollen
Rückendeckung
der Gemeindevertretung rechnen - hoffentlich!
Der Wunsch des erneut bestätigten Ausschussvorsitzenden, eine
kurze Erklärung abgeben zu dürfen, wurde vom
Bürgermeister nach Gutsherrenart abgebügelt. Soweit
meine
eigene Wahrnehmung zu diesem TOP.
Straßenschäden
"Am Wiesengrund"
Wegen des ständigen Sickerwassers vom Hang soll eine
Betonmulde
eingearbeitet werden. Ebenso ist auf eine Länge von ca. 100 m
die
Befestigung bzw. Erneuerung der Randstreifen erforderlich. Ein
Leistungsverzeichnis soll erstellt werden.
Ein Mitglied der Gemeindevertretung bemängelte, dass die Namen
der
Firmen, die für eine beschränkte Ausschreibung in
Betracht
kommen, öffentlich genannt wurden.
Fläche am
"Schwebstöcken"
Im Bereich einer ehemaligen Kleingartenkolonie, die sich auf einer noch
gemeindeeigenen Fläche befand, entsorgen offenbar
regelmäßig uneinsichtige Zeitgenossen ihre Garten-
und
sonstige Abfälle.
Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, soll ein Schlagbaum mit einem
entsprechenden Hinweisschild installiert werden. Die
zusätzlichen
Kosten sollen im nächsten Nachtragshaushalt bereitgestellt
werden.
Zudem wird die Gemeinde diese Fläche abschnittsweise reinigen.
Sanierung Pumpstation
Zur
Vermeidung weiterer Schäden besteht dringender
Sanierungsbedarf.
Der Strategieausschuss hatte in seiner letzten Sitzung hierzu
vorsorglich
26.000 EUR zur Verfügung gestellt (Entnahme aus der
Abschreibungsrücklage).
Antrag auf
Baumkronenkürzung
Die Gemeindevertretung folgte dem Beschluss des Projektausschusses,
diesen wiederholt gestellten Antrag abzulehnen - auch wenn der
Antragsteller eine Kostenbeteiligung zugesagt habe. Einen
Handlungsbedarf sehe man nicht. Als Begründung wurden zum
einen
das Nachbarschaftsrecht und auch der Umstand, man wolle keinen
Präzedenzfall schaffen, angeführt.
Dass eine Baumkronenkürzung zum Nachteil eines Dritten
gereichen könnte, vermochte man nicht erkennen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2 dagegen.
Angelegenheiten des
Strategieausschusses
Wegen der Tagesordnungspunkte zu den Themen Jahresrechnung und
Nachtragshaushalt siehe 7. Sitzung Strategieausschuss.
Antrag auf Befreiung von
Festsetzungen des B-Plan 11
Dieser Tagesordnungspunkt war vom
Strategieausschuss
wegen unzulänglicher Beschlussvorlagen unmittelbar an die
Gemeindevertretung verwiesen worden. Aber auch zu den
aktuellen Sitzungsvorlagen gab es kritische Anmerkungen in Richtung
Amtsverwaltung.
Da der Antrag in der vorgelegten Form Grundzüge der Planung
berührt (§ 31 (2) BauGB), konnte dem Antrag nicht
zugestimmt
werden.
Planung im Bereich
Schwebstöcken
Nachdem die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange vorliegen, muss davon
ausgegangen
werden, dass eine Erschliessung insbesondere wegen der Zuwegung
für die Baufahrzeuge problematisch wird.
Kopfschütteln rief ein Antrag aus den Reihen der BLS-Fraktion
hervor, mit dem beantragt wurde, in der Beschlussformulierung das Wort
"...
ermächtigt ..." durch "... bevollmächtigt ..." zu
ersetzten.
Offensichtlich fühlte sich jemand an die
Ermächtigungsgesetze
in der Zeit seit 1914 erinnert.
Weitere Einzelheiten zu diesem TOP wurden unter Ausschluss der
Öffentlichkeit behandelt.