Aus den Sitzungen der Gemeindevertretung


13. Sitzung der Gemeindevertretung am 17. November 2016

Das Wesentlich aus der Sitzung

Einwohnerfragezeit
Ein Einwohner fragte nach möglicherweise entstehende Erschließungskosten bei Fortführung des "Tanneneck".
Der Bürgermeister verwies auf seine Bekanntgaben

Bekanntgaben des Bürgermeisters
Aus dem Amtsausschuss:
   - Im
Bereich des Amtes Preetz-Land leben derzeit 80 Asylbewerber sowie 64 bereits anerkannte;
   - in 2017 werden voraussichtlich 30 - 40 weitere Asylbewerber erwartet;
   - das Amt plant für Asylbewerber einen Neubau in Kirchbarkau;
   - für die Schulen Schellhorn und Trent werden für Sanierungsmaßnahmen 1,2 Mio EUR geplant;
   - die Schulkostenbeiträge werden konstant bleiben;
   - die Amtsumlage bleibt bei 15%;
Aus der Gemeinde
   - Die Baueinweisung für das Drainagewasser-Problem ist erfolgt (Ehrenhain);
   - Am Scharseeabfluss über die "Au" ist eine Neuvermessung erfolgt; die Böschung wurde gereinigt;
   - es liegt ein Antrag auf Änderung des B-Planes 14 vor; es wird mit hohen Erschließungskosten für die Anlieger gerechnet;
      hierzu ist für den 14. Dezember eine Gemeindevertretersitzung geplant.

Angelegenheiten des Strategieausschusses
Anmerkung: bei diesen Tops handelt es sich um Angelegenheiten, die der Ausschuss am 3.11. behandelt hat

Angelegenheiten des Projektausschusses
Anmerkung: diese TOPs standen auf der Tagesordnung für die Sitzung am 14.11.





11. Sitzung der Gemeindevertretung am 18. April 2016


Das Wesentliche aus der Sitzung

Zu Beginn der Sitzung wurde Nicole Heckel als neue Gemeindevertreterin von Bürgermeister Kai Johanssen in ihr Amt eingeführt.
Sie rückt als Listennachfolgerin der BLS für die ausgeschiedene Frau Renate Hardt nach.

Bekanntgaben des Bürgermeisters
Wahl eines Mitgliedes in den Projektausschuss
Als Nachfolger für den ausgeschiedenen Herrn Hardt wurde Rico Brauer gewählt.

Wahl der/des Vorsitzenden des Projektausschusses
Da Herr Hardt auch Vorsitzender des Ausschusses war, war dieser Posten neu zu besetzten. Einstimmig wurde Malte Schildknecht zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Wahl eines Mitgliedes in den Strategieausschuss
Mit der Rückgabe des Mandates von Frau Hardt, die auch Mitglied im Strategieausschuss war, war dieser Posten neu zu vergeben.
Einstimmig wurde Nicole Heckel in diesen Ausschuss gewählt.
Angelegenheiten des Strategieausschusses
Es wurde alle Beschlüsse des Strategieausschusses zu den aufgelisteten TOP bestätigt.

Zu den folgenden Angelegenheiten des Projektausschusses  liege keine Infos vor 


10. Sitzung der Gemeindevertretung am 19. November 2015

Das Wesentliche aus der Sitzung

Anwesend waren 10 Gemeindevertreter/-innen sowie etwa 15 Zuhörer

Einwohnerfragezeit
Ein Einwohner fragte wegen der Sanierung des Sportplatzes beim Gildehus nach. Anlass ist die zunehmende Aktivität der Maulwürfe und die damit verbundene erhöhte Verletzungsgefahr für die Sportler.
Der Bürgermeiste sagte zu, sich um die Angelegenheit zu kümmern.

Bekantgaben des Bürgermeisters

Breitbandausbau in der Gemeinde Schellhorn
Nachdem zunächst ein Markterkundungsverfahren und ein sich anschließendes Ausschreibungsverfahren durchgeführt worden waren, hatte sich als einziges Unternehmen die "Deutsche Telekom" um eine Teilnahme am Vergabeverfahren beworden - allerdings nicht für das gesamte Gemeindegebiet. Mindestens zwei Kabelverzweiger müßte die Gemeinde auf eigene Kosten ertüchtigen.
Im September trat unverhofft die "Deutsche Glasfaser" auf den Plan. Dieses Unternehmen betrachtet Preetz und Schellhorn als ein Erschließungsgebiet und bietet an, beide Orte "in einem Rutsch" mit Glasfaser bis ins Haus (FTTH) zu versorgen, und zwar ohne Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel. Damit musste das Bieterverfahren zwingend ausgesetzt werden. Mehrheitseigner der "DG" ist der US-Private-Equity-Investor Kohlberg Kravis Roberts & Co (KKR). Die Nachfragebündelung könnte spätestens im April 2016 beginnen. Unter der Voraussetzung, dass sich mindestens 40% der Haushalte für die "DG" entscheiden würden, wird eine Fertigstellung bis Ende 2017 in Aussicht gestellt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den erforderlichen 40% um das gesamte Erschließungsgebiet handele. 
Mit dem Thema "Breitbandausbau" hatte sich zeitgleich der Hauptausschuss der Stadt Preetz befasst. Die erforderlichen Verträge (Gestattungsvertrag gem. § 68 Telekommunikationsgesetz sowie eine "Grundvereinbarung") sollen von einem von der Stadt Preetz beauftragen unabgängigen Sachverständigen auf mögliche "Stolpersteine" geprüft werden. Sobald das Ergebis vorliegt wird sich die Stadt Preetz entscheiden. Sollte das Vorhaben keine Zuzstimmung finden, würde auch die Gemeinde Schellhorn "aussteigen".

Verlegung von Erdkabeln
Im Zusammenhang mit der Errichtung einer neuen Umspannstation am "Trenter Berg" sollen alle oberirdischen Leitungen bis Ende 2016 als Erdkabel verlegt werden.
Gegen Kostenbeteiligung können zeitgleich Leerrohre mitverlegt werden. Hierzu sollen insbesondere Gespräche mit der "Deutschen Glasfaser" geführt werden um eine Kompatibilität zwischen deren
Leitungsanforderungen und den Leerrohren sicherzusstellen.

Anfrage eines Unternehmens zur Errichtung eines Geschäftsgebäudes
Es liegt eine Anfrage eines IT-Dienstleistungsunternehmens zur Errichtung eines Geschäftshauses vor.
Im Zuge geführter Gespräche zwischen dem Interessenten und dem Bürgermeister sowie nach einer Ortsbereisung rückte der Parkplatz "Am Berg" in die engere Wahl. Hierbei handelt es sich um ein gemeindeeigenes Grundstück und die Parkplätze sind nicht zweckgebunden.
Die Gemeindevertretung steht dem Vorhaben positiv gegenüber und wird den Antragssteller auffordern, weitere Unterlagen vorzulegen.

Errichtung eines Gebäudes für Flüchtlinge
Das Amt Preetz-Land hat mit den Gemeinden Rastorf, Kirchbarkau und Schellhorn Gespräche über mögliche Grundstücke für Flüchtlingsunterkünfte geführt. Für Schellhorn wäre ein Vierfamilienhaus  für ca. 30 Personen angedacht. Es sollen jedoch keine Schlichtwohnungen entstehen, sondern Wohnungen, die langfristig genutzt werden können und damit später dem privaten Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen.
Wer letztendlich bauen wird - das Amt, die Gemeinde oder ein Privatinvestor - steht noch nicht fest.
Für Schellhorn kommen das gemeindeeigene Grundstück am "Schwebstöcken" oder eine Fläche im Bereich des Bebauungplanes 8 in Betracht. Wegen der unproblematischen Eigentumsverhältnisse wurde das Grundstück am "Schwebstöcken" favorisiert. Eine Errichtung im Bereich des B-Planes 8 könnte nach der Erfahrung eines Gemeindevertreters zu erheblichem Wertverlust der umliegenden Immobilien führen.

2. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich um 54.600 EUR und das des Vermögenshaushaltes vermindert sich um 14.200 EUR.
Im Verwaltungshaushalt schlagen in erster Linie zusätzliche Mittel für die Grundschule Schellhorn-Trent sowie Mehreinnahmen und Minderausgaben beim Kindergarten bzw. der Kinderkrippe zu Buche.
Im Vermögenshaushalt konnten Kosten für Feuerlöscheinrichtungen und Funkanlagen der Feuerwehr gestrichen bzw. in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden.

Haushaltssatzung 2016
Die wesentlichen Zahlen für das Haushaltsjahr sind unter Haushalt 2016 zusammengefasst.
Für die Veranstaltung "Rocknacht" wurde eine neue Haushaltsstelle geschaffen. Die Gemeinde wird sich mit 2.500 EUR beteiligen.
Die Hebesätze bei den Grundsteuern werden den Nivellierungssätzen des Landes angepasst. Die Grundsteuern A und B erhöhen sich jeweils von 311% auf 319%.
Einige geringe weitere Ausgaben, die bei der Erstellung des Haushaltsplanes noch nicht bekannt waren, wurden auf Antrag des Bürgermeisters eingearbeitet (z.B. zusätzliche Kosten für die Kita, Stromversorgung am Sportplatz, zusätzliche Kosten für die Beschaffung eines Motorbootes, welches neben Einsätzen der Feuerwehr Wasserunfällen auch der Segelabteilung der "Schellhorner Gilde" zur Verfügung stehen könnte).
Für unverhofften Diskussionsbedarf sorgte der Antrag des "Projektbetreuers Straßen" auf Erhöhung des Haushaltsansatzes
im Verwaltungshaushalt für die Straßen- und Wegeunterhaltung um 20.000 EUR. Beispielhaft führte er den aktuell schlechten Straßenzustand "Zur schönen Aussicht" an. Zur Vermeidung von Folgeschäden sollten hier umgehend Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden. Der Bürgermeister sprach sich gegen eine Erhöhung des Haushaltsansatzes ab - auch ggf. mit der Folge, dass die Straße unter Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erneuert werden müsste.
Warum dieser erhöhte Ansatz bei dieser Haushaltsstelle seitens des Projektausschusses nicht bereits bei den ersten Haushaltsberatungen eingebracht worden war, wissen wohl nur die Götter. Letztendlich wurde der Antrag mehrheilich abgelehnt.
Pers. Anmerkung: Der aufmerksame Zuhörer wird sich hier sicherlich gefragt haben, ob diese Straße vorsätzlich "auf Verschleiß" gefahren werden soll? Im Falle einer Erneuerung könnte es für die betroffenen Eigentümer teuer werden, da sie 75% der umlagefähigen Kosten zu tragen hätten. Auch andere Gemeindestraßen könnten betroffen sein. Aus dem Gremium war der Hinweis "das gibt eine Aufruhr!" zu vernehmen. Ich hatte den Eindruck, dass der Bürgermeister dieses ohne mit der Wimper zu zucken in Kauf nehmen würde.
Vielleicht wird man später einmal auf die hier getroffenen Aussagen zurückkommen (müssen)?

Nach den aktuellen Ansätzen werden 12.200 EUR der allg. Rückglage zugeführt werden können, die am 31.12.2016 dann voraussichtlich 146.800 EUR betragen wird.

Vermögensauseinandersetzung mit dem Rechtsnachfolger des Schulverbandes Preetz-Land und-Stadt
Wie ein Damoklesschwert schweben rd. 200 TEUR über dem Haushalt der Gemeinde Schellhorn. Diesen Betrag müsste nach dem Ergebnis eines Gutachtens über die Vermögensauseinandersetzung nach der Auflösung des Schulverbandes Schellhorn an die ehemaligen Verbandsgemeinden zahlen. Für die Gemeinde Lehmkuhlen wären es noch rd. 28 TEUR.
Die betroffenen Bürgermeister und die Amtsverwaltung sind  der Auffassung, dass in diesem Gutachten einige Bilanzpositionen unzutreffend bewertet wurden. Aus diesem Grunde soll ein externes Büro das erstellte Gutachten auswerten.

Bericht des Projektausschussvorsitzenden
Da der Projektausschussvorsitzende nicht anwesend war, übernahm der Bürgermeister die Behandlung der Angelegenheiten dieses Ausschusses.
Über die Abwesenheit des Vorsitzenden kann nur spekuliert werden, denn zu Beginn der Sitzung - unter dem TOP "Feststellung der Tagesordnung" - fragte ein Gemeindevertreter, ob der ihm bekanntgewordene Rücktritt des Vorsitzenden als gesonderter TOP zu behandeln sei. Mit dem Hinweis, alle seien zur Zeit noch in Amt und Würden, wurde dieses Thema abgewürgt.
Inwieweit das Verhältnis zwischen dem Bürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden gestört ist, zeigen die Informationen zu den Themen "Altglascontainer" und "Beleuchtung Bushaltestellen", die der letzten Projetausschusssitzung offenbar vorenthalten worden waren.
Der Beschluss des Ausschusses zum Thema "Altglascontainer" wurde von der Gemeindevertretung einkassiert; man nimmt das Schreiben der Landrätin lediglich zur Kenntnis.
Entgegen des Informationsstandes des Ausschusses ist die Beleuchtung an den Haltestellen in Freudenholm bzw. Sophienhof nicht defekt, sondern es soll lediglich der Betrieb dem Fahrplan angepasst werden.

Wasserversorgung Sophienhof - Satzung zur 9. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über den Anschluss ... und
Schmutzwasserkanalisation - Satzung zur 12. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen ....

Zu beiden Themen wurden die Beschlüsse wurden des Projektausschusses übernommen


9. Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Mai 2015

Die Gemeindevertretung war mit zwölf Mitgliedern zusammengetreten. Insgesamt waren 6 Zuhörer sowie die Presse anwesend.

Das Wesentliche aus der Sitzung

Einwohnerfragezeit:
Der Gemeindewehrführer weist auf den unzureichenden Zustand an den zwei Wasserentnahmestellen im Gemeindebereich hin. Anlass für diesen Hinweis war die z.T. problematische Wasserentnahme während des Brandes am 16.5. im Ortsteil Scharstorf.

Die wesentlichsten Bekanntgaben des Bürgermeisters

Abberufung des Projektausschussvorsitzenden gem. § 40a der Gemeindeordnung
Wegen unterschiedlicher Auffassungen seitens des Bürgermeisters bzw. der Amtsverwaltung einerseits und des Projektausschussvorsitzenden andererseits hinsichtlich der Stellung eines Projektausschussvorsitzenden als bürgerliches Mitglied hat der Ausschussvorsitzende über die Fraktion der "Bürgerliste Schellhorn", die den Vorsitzenden für diesen Ausschuss stellt, seine Abwahl auf eigenen Wunsch beantragt. 
Der Bürgermeister stellte die Zulässigkeit des Antrags fest, sah aber dem Grunde nach keinen Abberufungsgrund.
Nachdem der Antrag auch mit den Stimmen der Bürgerliste abgelehnt worden war, fragte der Bürgermeister in Richtung der Bürgerliste, ob es sich bei diesem Antrag um eine "Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" gehandelt habe.
Dass es hierbei um eine geschickt konstruierte Vertrauensfrage ging, dürften wohl nicht alle Mitglieder der Gemeindevertretung registriert haben. Das zeigte schon der geringe Diskussionsbedarf - jedenfalls kann der Projektausschussvorsitzende nach dem Abstimmungsergebnis jetzt mit der vollen Rückendeckung der Gemeindevertretung rechnen - hoffentlich!
Der Wunsch des erneut bestätigten Ausschussvorsitzenden, eine kurze Erklärung abgeben zu dürfen, wurde vom Bürgermeister nach Gutsherrenart abgebügelt. Soweit meine eigene Wahrnehmung zu diesem TOP.

Straßenschäden "Am Wiesengrund"
Wegen des ständigen Sickerwassers vom Hang soll eine Betonmulde eingearbeitet werden. Ebenso ist auf eine Länge von ca. 100 m die Befestigung bzw. Erneuerung der Randstreifen erforderlich. Ein Leistungsverzeichnis soll erstellt werden.
Ein Mitglied der Gemeindevertretung bemängelte, dass die Namen der Firmen, die für eine beschränkte Ausschreibung in Betracht kommen, öffentlich genannt wurden.

Fläche am "Schwebstöcken"
Im Bereich einer ehemaligen Kleingartenkolonie, die sich auf einer noch gemeindeeigenen Fläche befand, entsorgen offenbar regelmäßig uneinsichtige Zeitgenossen ihre Garten- und sonstige Abfälle.
Um diesem Treiben Einhalt zu gebieten, soll ein Schlagbaum mit einem entsprechenden Hinweisschild installiert werden. Die zusätzlichen Kosten sollen im nächsten Nachtragshaushalt bereitgestellt werden. Zudem wird die Gemeinde diese Fläche abschnittsweise reinigen.

Sanierung Pumpstation
Zur Vermeidung weiterer Schäden besteht dringender Sanierungsbedarf. Der Strategieausschuss hatte in seiner letzten Sitzung hierzu vorsorglich 26.000 EUR zur Verfügung gestellt (Entnahme aus der Abschreibungsrücklage).

Antrag auf Baumkronenkürzung
Die Gemeindevertretung folgte dem Beschluss des Projektausschusses, diesen wiederholt gestellten Antrag abzulehnen - auch wenn der Antragsteller eine Kostenbeteiligung zugesagt habe. Einen Handlungsbedarf sehe man nicht. Als Begründung wurden zum einen das Nachbarschaftsrecht und auch der Umstand, man wolle keinen Präzedenzfall schaffen, angeführt.
Dass eine Baumkronenkürzung zum Nachteil eines Dritten gereichen könnte, vermochte man nicht erkennen.
Abstimmungsergebnis: 10 : 2 dagegen.

Angelegenheiten des Strategieausschusses
Wegen der Tagesordnungspunkte zu den Themen Jahresrechnung und Nachtragshaushalt siehe 7. Sitzung Strategieausschuss.

Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des B-Plan 11
Dieser Tagesordnungspunkt war vom Strategieausschuss wegen unzulänglicher Beschlussvorlagen unmittelbar an die Gemeindevertretung  verwiesen worden. Aber auch zu den aktuellen Sitzungsvorlagen gab es kritische Anmerkungen in Richtung Amtsverwaltung.
Da der Antrag in der vorgelegten Form Grundzüge der Planung berührt (§ 31 (2) BauGB), konnte dem Antrag nicht zugestimmt werden. 

Planung im Bereich Schwebstöcken
Nachdem die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vorliegen, muss davon ausgegangen werden, dass eine Erschliessung insbesondere wegen der Zuwegung für die Baufahrzeuge problematisch wird.
Kopfschütteln rief ein Antrag aus den Reihen der BLS-Fraktion hervor, mit dem beantragt wurde, in der Beschlussformulierung das Wort "... ermächtigt ..." durch "... bevollmächtigt ..." zu ersetzten. Offensichtlich fühlte sich jemand an die Ermächtigungsgesetze in der Zeit seit 1914 erinnert.
Weitere Einzelheiten zu diesem TOP wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt.